Behandlungskosten

Die Gebührenordnung für Tierärzte regelt die Kosten für die Untersuchung und Behandlung Ihres Tieres. Da die Gebührenordnung für Tierhalter jedoch nicht allgemein bekannt ist, bemühen wir uns, entstehende Kosten im Vorfeld transparent und ausführlich mit Ihnen abzusprechen und Sie darüber aufzuklären.

Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch in diesem Zusammenhang auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Die entstandenen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen können bei Ende des Besuchs in der Klinik per EC Cash oder bar beglichen werden. Rechnungszahlungen sind leider nicht möglich, werden aber in Kooperation mit einer externen Buchhaltungsfirma angeboten.

Bei prognostizierten hohen Kosten und hohem Materialeinsatz werden wir Anzahlungen mit Ihnen besprechen.